Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Andreas Scheuer
Antwort von Andreas Scheuer
CSU
• 07.04.2009

(...) § 36 Absatz 1 Waffengesetz bestimmt bereits jetzt, dass erforderliche Maßnahmen durch den Besitzer von Waffen und Munition getroffen werden müssen, um sie gegen ein Abhandenkommen oder vor einem unbefugten Gebrauch durch Dritte zu schützen. Waffen dürfen danach grundsätzlich nur getrennt von der Munition aufbewahrt werden. (...)

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