Zur letzten Bundestagswahl gingen insgesamt 1.031 Einsprüche ein, mit denen sich der Wahlprüfungsausschuss bereits in mehreren Sitzungen beschäftigt hat. Nach Aussage des Ausschussvorsitzenden wird der Einspruch des BSW, der auf eine Neuauszählung abzielt, vorrangig behandelt.
Wir wenden uns ganz entschieden gegen eine Chatkontrolle als vollkommen überzogenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, der mit rechtsstaatlichen Grundsätzen absolut nicht vereinbar ist. Ihr Sorge ist also für mich völlig verständlich. Unsere Fraktion im Landtag hat sich dementsprechend auch schon klar und eindeutig ablehnend positioniert.
Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft zur anlasslosen Chatkontrolle blockiert hat und das Vorhaben der EU-Kommission vorerst gescheitert ist
