Frau Kotre, Sie wollen künftig die Ausbürgerung wegen ‚Straftaten‘ ermöglichen; träfe das grundsätzlich jeden ausschließlich deutschen Staatsbürger, der irgendeine Straftat begeht?
Sehr geehrte Frau Kotre,
ich beziehe mich auf Ihren „Remigrations-Plan“. Sie nennen eine „dritte Kategorie“ von Menschen, die ausschließlich deutsche Staatsbürger sind, und wollen auch hier eine Ausbürgerung ermöglichen. Sie knüpfen die Ausbürgerung an Voraussetzungen, die sehr unklar formuliert sind („Straftaten“).
Ich vermute, Ihr eigentliches Ziel ist es, eine Rechtslage zu schaffen, die für deutsche Staatsbürger, die nicht zu Ihrer Ästhetik passen, so unsicher ist, dass diese früher oder später das Land „freiwillig“ verlassen. Können Sie dies bestätigen? Danke.

