Als Landtagsabgeordnete des Landes Brandenburg kann ich über die Frage der Neuauszählung nicht abstimmen und habe keinen Einfluß auf das Verfahren.
Die Wahlprüfung in Deutschland folgt klar geregelten und rechtsstaatlich abgesicherten Verfahren
Als Mitglied des Landtages kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Die Entscheidung trifft der Bundestag, dem ich seit 2019 nicht mehr angehöre.
Ich halte es für richtig, dass die Prüfung der Einsprüche mit der notwendigen Sorgfalt und Gründlichkeit erfolgt. Auch wenn wir uns noch etwas gedulden müssen, zeigt das, wie verlässlich und stark unsere demokratischen Verfahren sind.
Das ist eine gute Frage die ich mir schon zu meiner aktiven Dienstzeit gestellt habe. Ich lasse über die Fraktion im Bund anfragen.
