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Björn Lüttmann
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Frage von Anja G. •

Wie schätzen Sie die Relevanz eines Gutachtens ein, in welchem die Daten der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland, Dahme-Spreewald sowie der Stadt Potdam nicht berücksichtigt wurden?

Sehr geehrter Lüttmann, das Land Brandenburg hat im Jahr 2020 ein Gutachten zur Bedarfsermittlung der Verlängerung der Kündigungssperrfrist nach § 577a Abs. 2 BGB erstellen lassen (Projekt-Nr.: P 4-20-055). Nach Auffassung des Gutachters hat die Datenlage keinen konkreten Aufschluss für die Notwendigkeit einer Kündigungssperrfristverordnung auf Landesseite liefern können. Das Gutachten stützt sich u.a. auf die summarische Anzahl der erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnungen in bestehenden Mehrfamilienwohnhäusern 2014 bis 2019. In der gutachterlichen Stellungnahme sind die entsprechenden Daten zu Abgeschlossenheitsbescheinigungen der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland, Dahme-Spreewald sowie der Stadt Potdam nicht aufgeführt bzw. berücksichtigt. Siehe Seite 7 ff. Bei Bedarf könnten Sie die Daten zu den Abgeschlossenheitsbescheinigungen der LHP unter der DS21/SVV/0605 einsehen. Über Ihre Rückmeldung zur Relevanz eines unvollständigen Gutachtens freue ich mich sehr.

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