Mietendeckel

Mit dem Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung ("Mietendeckel") beschließt das Berliner Abgeordnetenhaus eine gesetzliche Mietenbegrenzung für den Wohnungsmarkt in Berlin.

Der Antrag wurde mit 85 Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Linke angenommen. Die Oppositionsfraktionen FDP, CDU und AfD stimmten mit 64 Nein-Stimmen gegen den Antrag. Es gab auch eine Enthaltung.

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Dafür gestimmt
85
Dagegen gestimmt
64
Enthalten
1
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 160 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bettina DomerBettina DomerSPD501 - Spandau 1 Dafür gestimmt
Portrait von Florian DörstelmannFlorian DörstelmannSPD407 - Charlottenburg-Wilmersdorf 7 Dafür gestimmt
Portrait von Burkard DreggerBurkard DreggerCDU1201 - Reinickendorf 1 Dagegen gestimmt
Portrait von Lars DüsterhöftLars DüsterhöftSPD902 - Treptow-Köpenick 2 Enthalten
Michael EflerMichael EflerDIE LINKE405 - Charlottenburg-Wilmersdorf 5 Dafür gestimmt
Portrait von Stefan EversStefan EversCDU406 - Charlottenburg-Wilmersdorf 6 Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan FörsterStefan FörsterFDP Nicht beteiligt
Portrait von Paul FresdorfPaul FresdorfFDP503 - Spandau 3 Dagegen gestimmt
Portrait von Danny FreymarkDanny FreymarkCDU1101 - Lichtenberg 1 Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver FriedericiOliver FriedericiCDU605 - Steglitz-Zehlendorf 5 Dagegen gestimmt
Stefanie FuchsStefanie FuchsDIE LINKE905 - Treptow-Köpenick 5 Dafür gestimmt
Portrait von Silke GebelSilke GebelDIE GRÜNEN102 - Mitte 2 Dafür gestimmt
Porträtbild von Andreas GeiselAndreas GeiselSPD1106 - Lichtenberg 6 Nicht beteiligt
Portrait von Katalin GennburgKatalin GennburgDIE LINKE901 - Treptow-Köpenick 1 Dafür gestimmt
Harald GindraHarald GindraDIE LINKE704 - Tempelhof-Schöneberg 4 Dafür gestimmt
Portrait von Ronald GläserRonald GläserAfD302 - Pankow 2 Dagegen gestimmt
Portrait von Christian GoinyChristian GoinyCDU603 - Steglitz-Zehlendorf 3 Dagegen gestimmt
Mein Wahlkreis in KreuzbergGaby GottwaldDIE LINKE201 - Friedrichshain-Kreuzberg 1 Dafür gestimmt
Portrait von Florian GrafFlorian GrafCDU706 - Tempelhof-Schöneberg 6 Dagegen gestimmt
Portrait von Christian GräffChristian GräffCDU1004 - Marzahn-Hellersdorf 4 Dagegen gestimmt
Portrait von Adrian GrasseAdrian GrasseCDU606 - Steglitz-Zehlendorf 6 Dagegen gestimmt
Portrait von Karin HalschKarin HalschSPD1101 - Lichtenberg 1 Nicht beteiligt
Portrait von Frank-Christian HanselFrank-Christian HanselAfD705 - Tempelhof-Schöneberg 5 Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Christian HausmannHans-Christian HausmannCDU807 - Neukölln 7 Dagegen gestimmt
Portrait Sven Heinemann MdASven HeinemannSPD202 - Friedrichshain-Kreuzberg 2 Dafür gestimmt

Das kontrovers diskutierte Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung ("Mietendeckel") fordert das Berliner Abgeordnetenhaus auf, eine gesetzliche Mietenbegrenzung für den Wohnungsmarkt in Berlin festzulegen. Die Nettokaltmieten sollen sich dabei an den Preisen des Mietspiegels 2013 orientieren.  Man habe sich für 2013 entschieden, da die Mieten aus diesem Jahr noch als nicht überhöht gelten.

Das Gesetz sei eine Reaktion auf die immer weiter steigenden Mieten in Berlin. So gibt es gar Forderungen aus der Zivilgesellschaft nach Enteignungen von Immobilienunternehmen. Erste Abhilfe solle nun der für fünf Jahre geltende Mietendeckel bringen:

  • Der Mietendeckel betrifft alle Wohnungen mit Ausnahme von Sozialwohnungen, Trägerwohnungen, Wohnungen in Wohnheimen und Neubauwohnungen, die ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden. Auch Wohnungen, die ehemals dauerhaft unbewohnt waren und zu Wohnzwecken renoviert worden sind, betrifft der Mietendeckel nicht.
  • Das Gesetz beschließt, dass Mieten in Mietverhältnissen, die bereits vor dem 18. Juni 2019 (Stichtag) abgeschlossen wurden, auf dem preislichen Stand des Stichtages bleiben. "Wurde vertraglich eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart, ist die zu diesem Stichtag geschuldete Miete maßgeblich." (Quelle: Gesetzentwurf)
  • Bei Wohnungen, die nach dem Stichtag erstmals vermietet wurden, wird die zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Miete als Maßstab genommen.
  • Auch bei Wohnungen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wiedervermietet werden, ist es dementsprechend per Gesetz verboten, eine höhere Miete als die eingefrorene zu verlangen.
  • Um sicherzustellen, dass die Mieten verhältnismäßig sind, dürfen die Mieten nicht mehr als 20% über der in der Mietentabelle festgelegten Werte liegen. Entscheidend für den Wert ist dabei das Alter der Wohnung (erstmalige Bezugsfertigkeit) und ob die Wohnung eine Sammelheizung und ein Bad hat.

Die Vermieter:innen müssen den Mieter:innen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Auskunft über die zulässige Miethöhe erteilen. Auch das Bezirksamt kann Auskunft über die zulässige Miethöhe erteilen.  Anders als ursprünglich geplant kann das Bezirksamt die gesetzlichen Mietpreisregelungen nicht rechtlich durchsetzen. Stattdessen müssen Mieter die Einhaltung des Mietendeckels selber juristisch durchsetzen. Nach der Gesetzesänderungen sind Modernisierungen weiterhin möglich, sofern dadurch die Miete nicht um mehr als einen Euro pro Quadratmeter erhöht wird. Vermieter:innen müssen zudem die erhöhte Miete bei der Investitionsbank Berlin melden. Für Verstöße gegen den Mietendeckel kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Der Antrag wurde mit 85 Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Linke angenommen. Die Oppositionsfraktionen FDP, CDU und AfD stimmten mit 64 Nein-Stimmen gegen den Antrag. Lars Düsterhöft von der SPD-Fraktion enthielt sich seiner Stimme.