Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht derzeit keinen Anlass, die bewährte einjährige Haltefrist für Kryptowährungen nach § 23 EStG abzuschaffen. Die Regelung gilt seit Langem für private Veräußerungsgeschäfte und schafft aus unserer Sicht einen sinnvollen Anreiz für langfristiges Investieren statt kurzfristiger Spekulation.
Generell hat der große Niedriglohnsektor Deutschland in seiner Stabilität geschwächt
Eine Erhöhung des Grundfreibetrags ist ein sehr komplexer Eingriff, der sich nicht nur im Steuersystem bemerkbar macht, sondern eine Kettenreaktion im Arbeitsmarkt, im Sozialversicherungssystem und der gesamten Volkswirtschaft, auslösen kann
Allgemein kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung am 6. Juli 2026 eine Neuordnung der Krypto-Besteuerung beschlossen hat. Für eine Umsetzung wäre allerdings eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes erforderlich, die den parlamentarischen Prozess durchlaufen müsste. Ob es ggf. einen Bestandsschutz geben wird, ist dabei noch völlig offen.
Wir lehnen das anlasslose Durchleuchten von Messengerdiensten entschieden ab. Gegen diesen Angriff auf die Bürgerrechte setzen wir uns zur Wehr.
