Bayern - Fragen & Antworten

Frage von Alexander D. • 05.03.2023
Portrait von Benjamin Miskowitsch
Antwort von Benjamin Miskowitsch
CSU
• 07.03.2023

Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können.

Frage von Alexander D. • 05.03.2023
Portrait von Katharina Schulze
Antwort von Katharina Schulze
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 12.07.2023

Wie das BMWK Ende März verkündete, können Verbraucher*innen ihre Kosten zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 mit bis zu 80% erstatten lassen.

Frage von Thomas G. • 03.03.2023
Portrait von Wolfgang Fackler
Antwort von Wolfgang Fackler
CSU
• 06.03.2023

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, sich für eine verlässliche Fachinformation an Ihre Gewerkschaft zu wenden.

Portrait von Wolfgang Fackler
Antwort von Wolfgang Fackler
CSU
• 03.03.2023

der Familienzuschlag wird in der Berechnung nicht unterteilt in Orts- und Familienzuschlag. Auch der Familienzuschlag wird nicht weiter unterteilt in verheiratet plus Zuschlag für Kinder, sondern es ist ein Betrag, der sich eben vor allem für Verheirate mit Kindern insgesamt erhöht.

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