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Benjamin Miskowitsch
CSU
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Frage von Alexander D. •

Wo bleibt die Heizöl und Pellets Förderung?

Sehr geehrter Herr Miskowitsch, die Regierung hat Hilfen für die "Nicht Verbrauchsabhängigen Energieträger" wie Heizöl und Pellets verabschiedet und Mittel für die Länder bereit gestellt. Seit 01.03. gilt nun die Strom- und Gaspreisbremse, nur für o.g. Energieformen gibt es wieder mal noch keine Umsetzungsrichtlinie. Wann wird den Kommunen endlich mitgeteilt, wie die Umsetzung auszusehen hat, damit diese mit der Antragsabwicklung starten können?

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Antwort von
CSU

Die vom Bundestag in seiner 76. Sitzung am 15. Dezember 2022 betreffend des Entlastungspakets angenommene Entschließung unter Buchst b) auf Drucksache 20/4915 können Sie unter nachfolgendem Link abrufen:
 

https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004915.pdf

 

Dort sind auf Seite 8 unter Ziffer 8 die bislang bekannten Rahmenbedingungen des Bundes aufgeführt, wie sie der Bundestag beschlossen hat.

 

Gleichzeitig hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zur konkreten Ausgestaltung des Härtefallfonds abzuschließen. Allerdings liegt die Verwaltungsvereinbarung mitsamt der Konkretisierung der Rahmenbedingungen für die Härtefallregelung noch nicht vor. Die Länder sind hier auf die Initiative des Bundes angewiesen. Der Bund ist aber bislang noch nicht auf die Länder zugegangen, um die Rahmenbedingungen näher auszugestalten und eine Bund-Länder-Vereinbarung zu schließen.

 

Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können. Sobald Näheres bekannt ist, wird das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales alle Informationen zum Verfahren, wie z. B. zur Antragstellung und alle weiteren Voraussetzungen für eine Förderung bekanntgeben.

 

Darüber hinaus hat die Bundesregierung grundsätzliche Informationen zur Begrenzung der Kosten für Energie veröffentlicht, die Sie unter den folgenden Links finden:

 

www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energiepreisbremsen-2145728
 

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002
 

Häufig gestellte Fragen zur Wärme- und Gaspreisbremse finden Sie auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums:
 

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gaspreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=10
 

 

 

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