Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes

Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde aufgrund europarechtlicher Vorgaben zur namentlichen Abstimmung vorgelegt. So sollen diese Richtlinien für das öffentlich-rechtliche Handeln des Freistaates Bayern vollständig umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf wurde mit 102 Gegenstimmen abgelehnt. Allein die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte für den Entwurf.

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Dafür gestimmt
33
Dagegen gestimmt
102
Enthalten
14
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 205 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Barbara RegitzBarbara RegitzCSU501 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Georg WinterGeorg WinterCSU704 - Augsburg-Land, Dillingen Nicht beteiligt
Portrait von Angelika SchorerAngelika SchorerCSU711 - Marktoberdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Volker BauerVolker BauerCSU512 - Roth Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim HerrmannJoachim HerrmannCSU508 - Erlangen-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Michaela KaniberMichaela KaniberCSU112 - Berchtesgadener Land Nicht beteiligt
Portrait von Alexander KönigAlexander KönigCSU406 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Harald SchwartzHarald SchwartzCSU301 - Amberg-Sulzbach Dagegen gestimmt
Portrait von Walter TaubenederWalter TaubenederCSU206 - Passau-West Dagegen gestimmt
Portrait von Gerhard WaschlerGerhard WaschlerCSU205 - Passau-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Tobias ReißTobias ReißCSU307 - Tirschenreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Josef ZellmeierJosef ZellmeierCSU209 - Straubing Nicht beteiligt
Portrait von Tanja Schorer-DremelTanja Schorer-DremelCSU115 - Eichstätt Dagegen gestimmt
Portrait von Petra LoiblPetra LoiblCSU202 - Dingolfing Dagegen gestimmt
Portrait von Markus BlumeMarkus BlumeCSU107 - München-Ramersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus HoletschekKlaus HoletschekCSU712 - Memmingen Nicht beteiligt
Portrait von Gerhard EckGerhard EckCSU608 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Portrait von Bernhard SeidenathBernhard SeidenathCSU113 - Dachau Dagegen gestimmt
Portrait von Ludwig SpaenleLudwig SpaenleCSU108 - München-Schwabing Nicht beteiligt
Portrait von Klaus StöttnerKlaus StöttnerCSU127 - Rosenheim-Ost Nicht beteiligt
Portrait von Peter TomaschkoPeter TomaschkoCSU703 - Aichach-Friedberg Dagegen gestimmt
Portrait von Ernst WeidenbuschErnst WeidenbuschCSU123 - München-Land Nord Nicht beteiligt
Portrait von Andreas SchalkAndreas SchalkCSU505 - Ansbach-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin SchreyerKerstin SchreyerCSU124 - München-Land Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas LorenzAndreas LorenzCSU103 - München-Giesing Nicht beteiligt

Auf Bundesebene gilt das sogenannte Gleichbehandlungsgesetz, welches allerdings nur Handlungen im privaten Raum regelt. Deswegen legte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Gesetzentwurf vor, welcher für die öffentliche Verwaltung gelten sollte.

Das Ziel des Gesetzentwurfes wurde von vielen Fraktionen begrüßt, doch die Umsetzung sei suboptimal gewesen, sodass sich alle Fraktionen dafür entschieden, gegen den Entwurf zu stimmen. Ein entscheidender Punkt sei die, in dem Gesetzentwurf verankerte, Beweislastumkehr. Gülseren Demirel erklärt diese in ihrer Rede während des Plenums. Die Beweislastumkehr würde beispielsweise wirken, wenn ein Vermieter nicht an Menschen vermieten möchte, da ihm deren Aussehen nicht gefällt und er ihnen dies mitteilt. Der Vermieter müsste dann Beweise liefern, dass er nicht aus rassistischen Gründen gehandelt hat.