Änderungsantrag zur Änderung des Aufnahmegesetzes und der Sozialgesetze

Der Bayerische Landtag hat am 29.11.2017 einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes abgelehnt. Der Antrag bezog sich auf einen Gesetzesentwurf des Staatsministeriums, welcher mit der Unterstützung der CSU-Fraktion angenommen wurde. Der Entwurf regelt die Erstattung von Leistungen an die Kommunen, die unbegleitete minderjährige Geflüchtete durch Jugendämter wahrgenommen haben.

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Dafür gestimmt
54
Dagegen gestimmt
98
Enthalten
0
Nicht beteiligt
28
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Klaus StöttnerKlaus StöttnerCSU126 - Rosenheim-Ost Nicht beteiligt
Portrait von Claudia StammClaudia StammDIE GRÜNEN126 - Rosenheim-Ost Nicht beteiligt
Portrait von Claudia StammClaudia Stammfraktionslos126 - Rosenheim-Ost Nicht beteiligt
Portrait von Otto LedererOtto LedererCSU127 - Rosenheim-West Dagegen gestimmt
Portrait von Ute Eiling-HütigUte Eiling-HütigCSU128 - Starnberg Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus SteinerKlaus SteinerCSU129 - Traunstein Dagegen gestimmt
Portrait von Gisela SenglGisela SenglDIE GRÜNEN129 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Harald KühnHarald KühnCSU130 - Weilheim-Schongau Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd SiblerBernd SiblerCSU201 - Deggendorf Nicht beteiligt
Portrait von Erwin HuberErwin HuberCSU202 - Dingolfing Dagegen gestimmt
Portrait von Jutta WidmannJutta WidmannFREIE WÄHLER202 - Dingolfing Dagegen gestimmt
Portrait von Johanna Werner-MuggendorferJohanna Werner-MuggendorferSPD203 - Kelheim Nicht beteiligt
Portrait von Ruth MüllerRuth MüllerSPD204 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Rosi SteinbergerRosi SteinbergerDIE GRÜNEN204 - Landshut Dafür gestimmt
Hubert AiwangerHubert AiwangerFREIE WÄHLER204 - Landshut Dagegen gestimmt
Helmut Radlmeier, MdLHelmut RadlmeierCSU204 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Gerhard WaschlerGerhard WaschlerCSU205 - Passau-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Bernhard RoosBernhard RoosSPD205 - Passau-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Walter TaubenederWalter TaubenederCSU206 - Passau-West Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander MuthmannAlexander Muthmannfraktionslos207 - Regen, Freyung-Grafenau Dafür gestimmt
Portrait von Helmut BrunnerHelmut BrunnerCSU207 - Regen, Freyung-Grafenau Nicht beteiligt
Portrait von Reserl SemReserl SemCSU208 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Josef ZellmeierJosef ZellmeierCSU209 - Straubing Dagegen gestimmt
Portrait von Reinhold StroblReinhold StroblSPD301 - Amberg-Sulzbach Dafür gestimmt
Portrait von Harald SchwartzHarald SchwartzCSU301 - Amberg-Sulzbach Dagegen gestimmt
junge

Im Gesetzesentwurf des Staatministeriums wurde geregelt wie mit Maßnahmen umgegangen wird, die unbegleitete minderjährige Geflüchtete von Jugendämtern in Anspruch nehmen. Bis zu 112. Mio. Euro im Jahr sollen hierzu den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. In einem Änderungsantrag der CSU-Fraktion zu diesem Entwurf wurde außerdem hinzugefügt, dass die Wohnpflicht von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu 24 Monate betragen kann.

Der namentlich zur Abstimmung gebrachte Änderungsantrag der SPD-Fraktion zielte darauf ab, die im Gesetzesvorschlag geplanten Regulierungen darüber zu streichen, welche Leistungen des Jugendamtes erstattet werden und welche nicht. Dieser wurde mit 53 Ja- und 98 Nein-Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Änderungsantrag der SPD-Fraktion sah weiterhin vor, auch die Leistungen von schon volljährigen jungen Geflüchteten mitaufzunehmen. Auch dieser wurde in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.

Angelika Weikert (SPD) begründete den Änderungsantrag der SPD damit, dass die Kostenübernahme für junge volljährige Geflüchtete im Gesetzesentwurf des Staatsministeriums nicht berücksichtigt sei. Sie lehnte den Gesetzesentwurf des Staatsministeriums außerdem ab, weil die eingeplanten Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen bloß knapp die Hälfte aller Kosten für die Kommunen deckten. Außerdem hätten die Jugendämter mit dem Gesetzesentwurf weniger Entscheidungsmacht darüber, welche Leistungen sie für angemessen hielten. Frau Weikert kritisierte auch den Änderungsantrag der CSU-Fraktion scharf, der den Verbleib der Jugendlichen in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen für bis zu zwei Jahre ermögliche. Christina Kamm (GRÜNE) schloss sich diesen Kritikpunkten an. Auch der fraktionslose Alexander Muthmann kündigte seine Ablehnung des Gesetzesentwurfs an.

Dr. Hans Reichhart (CSU) lehnte beide Änderungsanträge der SPD ab und verteidigte den ursprünglichen Gesetzesentwurf. Er betonte, dass differenziert betrachtet werden müsse, welche Leistungen von minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten in Anspruch genommen werden sollten, und welche gar nicht benötigt würden. Er begründete den Änderungsantrag der CSU-Fraktion zum Gesetzesentwurf außerdem damit, dass nun zwischen Menschen mit und ohne Bleibeperspektive unterschieden werde. Auch anerkannte Geflüchtete würden so berücksichtigt. Für diese Neuerung sei es notwendig, dass unbegleitete Jugendliche bis zu 24 Monate in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben könnten.