Baden-Württemberg - Fragen und Antworten

Portrait von Alexander Schoch
Antwort 03.03.2021 von Alexander Schoch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gemäß Ihrer Anfrage handelt es sich um 10 Sauen, d.h. es gelten die "normalen" Anforderungen. Aus unserer Sicht bestehen keine (rechtlichen) Unterschiede zwischen einer Haltung von 10 Sauen und 20 Sauen.

Jutta Zeisset, CDU Landtagskandidatin Kreis Emmendingen
Antwort 05.03.2021 von Jutta Zeisset CDU

Die Neuregelung hat primär das Wohl des Tieres im Fokus, da ist es unsinnig, wenn dieses Wohl nur den Tieren in Betrieben zukommen soll, die weniger als 20 Muttersauen halten.

Portrait von Jonas Steinwender
Antwort 02.03.2021 von Jonas Steinwender Volt

(...) Meiner persönlichen Meinung nach ist die gendergerechte Sprache ein notwendiger Schritt, um die Ungleichberechtigung zu minimieren. (...)