Baden-Württemberg - Fragen und Antworten

Portrait von Alexander Schoch
Antwort von Alexander Schoch
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 03.03.2021

Gemäß Ihrer Anfrage handelt es sich um 10 Sauen, d.h. es gelten die "normalen" Anforderungen. Aus unserer Sicht bestehen keine (rechtlichen) Unterschiede zwischen einer Haltung von 10 Sauen und 20 Sauen.

Jutta Zeisset, CDU Landtagskandidatin Kreis Emmendingen
Antwort von Jutta Zeisset
CDU
• 05.03.2021

Die Neuregelung hat primär das Wohl des Tieres im Fokus, da ist es unsinnig, wenn dieses Wohl nur den Tieren in Betrieben zukommen soll, die weniger als 20 Muttersauen halten.

Frage von Bogdan M. • 27.02.2021
Dr. Michael Daub mit Hund Pepo auf dem Arm, beide in grauem Anzug und roter Krawatte gekleidet.
Antwort von Michael Daub
Die PARTEI
• 28.02.2021

(...) Da die derzeitige Landes- und Bundespolitik dem BürgerX nüchtern nicht zuzumuten ist, bin ich für die Legalisierung aller Drogen. (...)

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