Jutta Zeisset, CDU Landtagskandidatin Kreis Emmendingen
Jutta Zeisset
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Frage von Adelheid B. •

Frage an Jutta Zeisset von Adelheid B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Wie kann es sein, dass einem Landwirt, der 10 Muttersauen hält - jeweils kurzzeitig leider im Kastenstand - aber minimum das halbe Jahr draußen auf der Weide - dies verboten wird, weil der Kastenstand verboten wird - er aber von der Behörde (Veterinäramt oder Landwirtschaftsamt) gleichzeitig gesagt bekommt, dass, wenn er auf 20 Muttersauen erhöhe, gebe es eine Ausnahmegenehmigung bezüglich des Kastenstandes. Wie kann das sein?

Jutta Zeisset, CDU Landtagskandidatin Kreis Emmendingen
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Bühler,

vielen Dank für Ihre Frage und dem damit verbundenen Interesse an mir und meiner politischen Arbeit.

Parallel zu meiner Antwort habe ich das zuständige Veterinäramt um Auskunft bzgl. möglicher Ausnahmeregelungen im Landkreis gebeten. Konkret, ob und in welchem Umfang Ausnahmeregelungen im Landkreis beantragt und vor allem genehmigt wurden.

Ich gebe Ihnen vollumfänglich recht, salopp gesagt halte ich diese Regelung für ein Unding. Die Neuregelung hat primär das Wohl des Tieres im Fokus, da ist es unsinnig, wenn dieses Wohl nur den Tieren in Betrieben zukommen soll, die weniger als 20 Muttersauen halten.

Ich werde meine Antwort hier nochmal ergänzen, wenn ich eine Rückmeldung aus dem Veterinäramt erhalten habe.

An dieser Stelle kann ich Ihnen versichern – meine Wahl vorausgesetzt -, dass ich mich hier für eine Nachregelung einsetze, sollte dies notwendig sein.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Zeisset