
Ich schließe mich der Meinung der AfD-Bundestagsfraktion an und sehe die geplanten Änderungen der Bundesregierung am Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kritisch und lehne diese ab
Das von Ihnen angesprochene Hamburger Transparenzgesetz ist dabei durchaus ein interessantes Vergleichsmodell, insbesondere weil dort bestimmte staatliche Informationen von sich aus veröffentlicht werden müssen.
Aus unserer Sicht als AfD darf medizinisches Cannabis nicht mit Freizeitkonsum gleichgesetzt werden – bei schwerkranken Menschen müssen die medizinische Notwendigkeit und der individuelle Therapieerfolg entscheidend sein, nicht eine pauschale Streichung der Kostenübernahme.
Ich sitze im Landtag von Baden-Württemberg, nicht im Bundestag, und war an dieser Entscheidung nicht beteiligt - die GRÜNE Fraktion dort gehört zur Opposition und hat in der Cannabispolitik grundsätzlich eine andere, patientenfreundlichere Linie vertreten
