Warum wird die Erstattung von Cannabisblüten pauschal gestrichen, statt medizinisch notwendige Einzelfälle zu berücksichtigen und für bereits genehmigte Therapien Bestandsschutz zu schaffen?
Ich bin schwer an einer sehr seltenen Autoimmunerkrankung erkrankt, für die es kaum Leitlinien gibt. Viele Therapien sind für mich mit erheblichen Neben- und Wechselwirkungen verbunden. Medizinisches Cannabis ist für mich kein Genussmittel, sondern Teil meiner Behandlung: Es lindert Schmerzspitzen und beruhigt mein Nervensystem.
Schon die Kostenübernahme war eine große Hürde. Mein Antrag wurde zweimal vom Medizinischen Dienst abgelehnt und erst nach langer Prüfung von meiner Krankenkasse genehmigt.
Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, warum die Erstattung von Cannabisblüten nun pauschal gestrichen werden soll. Es geht dabei nicht nur um mich, sondern um viele schwerkranke Menschen, deren ärztlich begleitete Therapie funktioniert. Wir sind keine Freizeitkonsumenten und nehmen Cannabis nicht zum Spaß.
Warum nimmt man diesen Patientinnen und Patienten eine wirksame Therapie, anstatt medizinische Einzelfälle zu prüfen und bestehende Genehmigungen zu schützen?
Viele Grüße
M. S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Streichung der GKV-Erstattung für Cannabisblüten wurde von der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung auf den Weg gebracht und am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen. Ich sitze im Landtag von Baden-Württemberg, nicht im Bundestag, und war an dieser Entscheidung nicht beteiligt - die GRÜNE Fraktion dort gehört zur Opposition und hat in der Cannabispolitik grundsätzlich eine andere, patientenfreundlichere Linie vertreten.
Trotzdem will ich Ihnen ehrlich sagen, was ich von der Regelung halte: Eine pauschale Streichung ohne Bestandsschutz für bereits ärztlich und von der Kasse genehmigte Therapien halte ich für falsch. Menschen wie Sie, deren Behandlung nachweislich wirkt, dürfen nicht die Leidtragenden einer Sparmaßnahme werden. Eine Einzelfallprüfung mit klaren medizinischen Kriterien wäre der richtige Weg gewesen, statt eines pauschalen Schnitts ohne Übergangsregelung.
Konkret helfen kann ich Ihnen direkt leider nicht, da das Gesetz bereits in Kraft und Bundesrecht ist. Ich kann Ihnen aber raten: Wenden Sie sich schriftlich an Ihre Krankenkasse und fragen Sie ausdrücklich nach dem Umgang mit Ihrer bestehenden Genehmigung – einige Kassen gewähren derzeit noch eine Übergangsfrist, eine einheitliche Regelung gibt es aber nicht. Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) bietet dazu eine hilfreiche Checkliste und ein Musterschreiben für die Krankenkasse an.
Viele Grüße aus Wiesloch
Yannick Veits

