Martin Rothweiler
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AfD
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Frage von Oliver F. •

Wie stehen Sie zu dem Vorhaben der Regierungskoalition, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen?

Sehr geehrter Herr Rothweiler,

Wir wären dann neben Belarus das einzige Land in der EU ohne ein solches Instrument zur Korruptionsbekämpfung. Es wurden bereits einige Missstände durch Abgeordnetenwatch und Frag den Staat aufgedeckt. In der SPD regt sich bereits gegen das Vorhaben der Parteispitze. Darf Sie bitten, sich für den Erhalt des IFG und vielmehr für eine Weiterentwicklung zu einem Transparenzgesetz wie in Hamburg einzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen

O. F.

Martin Rothweiler
Antwort von AfD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Hinweis auf die aktuelle Diskussion um das Informationsfreiheitsgesetz.

Ihr grundsätzliches Anliegen, staatliches Handeln für die Bürger nachvollziehbar und kontrollierbar zu machen, teile ich. Gerade wenn es um die Verwendung von Steuergeldern, politische Entscheidungsprozesse und mögliche Interessenkonflikte geht, darf sich der Staat nicht unnötig der öffentlichen Kontrolle entziehen.

Dies entspricht auch unserer grundsätzlichen politischen Haltung. Die AfD Baden-Württemberg fordert ausdrücklich mehr Transparenz beim Finanzgebaren des Landes. Der Bürger muss nachvollziehen können, woher öffentliche Mittel stammen und wofür sie verwendet werden.

Eine pauschale Beschneidung bestehender Informationsrechte sehe ich daher kritisch. Selbstverständlich gibt es legitime Grenzen, etwa beim Schutz personenbezogener Daten, bei laufenden Ermittlungen oder in sicherheitsrelevanten Bereichen. Solche Ausnahmen müssen jedoch konkret begründet bleiben und dürfen nicht dazu führen, dass Behörden sich generell einer wirksamen Kontrolle durch Bürger, Medien und Parlament entziehen können.

Dabei ist zwischen Bund und Land zu unterscheiden: Über das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes entscheidet der Deutsche Bundestag. Für uns im Landtag ist insbesondere die Ausgestaltung des baden-württembergischen Landesinformationsfreiheitsrechts relevant.

Das von Ihnen angesprochene Hamburger Transparenzgesetz ist dabei durchaus ein interessantes Vergleichsmodell, insbesondere weil dort bestimmte staatliche Informationen von sich aus veröffentlicht werden müssen. Ob und in welchem Umfang einzelne Regelungen auf Baden-Württemberg übertragbar sind, sollte jedoch sorgfältig geprüft werden.

Für Ihren Hinweis und Ihre Anregung danke ich Ihnen. Ich werde die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass staatliches Handeln für die Bürger transparent und nachvollziehbar bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rothweiler MdL

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