Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Bettina Meier-Augenstein | CDU | 27 - Karlsruhe I | Dagegen gestimmt | |
Manfred Hollenbach | CDU | 14 - Bietigheim-Bissingen | Dagegen gestimmt | |
Arnulf Freiherr von Eyb | CDU | 21 - Hohenlohe | Dagegen gestimmt | |
Peter Hauk | CDU | 38 - Neckar-Odenwald | Dagegen gestimmt | |
Volker Schebesta | CDU | 51 - Offenburg | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Reuther | CDU | 57 - Singen | Dagegen gestimmt | |
Guido Wolf | CDU | 55 - Tuttlingen-Donaueschingen | Nicht beteiligt | |
Klaus Martin Burger | CDU | 70 - Sigmaringen | Dagegen gestimmt | |
Konrad Epple | CDU | 13 - Vaihingen | Dagegen gestimmt | |
Helmut Walter Rüeck | CDU | 22 - Schwäbisch-Hall | Dagegen gestimmt | |
Manfred Lucha | DIE GRÜNEN | 69 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Sandra Boser | DIE GRÜNEN | 50 - Lahr | Dafür gestimmt | |
Andrea Lindlohr | DIE GRÜNEN | 7 - Esslingen | Dafür gestimmt | |
Jürgen Walter | DIE GRÜNEN | 12 - Ludwigsburg | Dafür gestimmt | |
Martin Hahn | DIE GRÜNEN | 67 - Bodensee | Dafür gestimmt | |
Alexander Schoch | DIE GRÜNEN | 49 - Emmendingen | Dafür gestimmt | |
Andreas Schwarz | DIE GRÜNEN | 8 - Kirchheim | Dafür gestimmt | |
Bea Böhlen | DIE GRÜNEN | 33 - Baden-Baden | Dafür gestimmt | |
Jürgen Filius | DIE GRÜNEN | 64 - Ulm | Dafür gestimmt | |
Bärbl Mielich | DIE GRÜNEN | 48 - Breisgau | Dafür gestimmt | |
Jörg-Matthias Fritz | DIE GRÜNEN | 10 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Theresia Bauer | DIE GRÜNEN | 34 - Heidelberg | Dafür gestimmt | |
Winfried Kretschmann | DIE GRÜNEN | 9 - Nürtingen | Nicht beteiligt | |
Daniel Lede Abal | DIE GRÜNEN | 62 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Edith Sitzmann | DIE GRÜNEN | 47 - Freiburg II | Dafür gestimmt |
Ziel des Antrags ist, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden-Württemberg zu fördern. In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne festgelegt, dass auch Baden-Württemberg als eines der letzten Bundesländer eine bezahlte Bildungsfreistellung einführt. Neben Baden-Württemberg sind es nur noch Bayern, Sachsen und Thüringen, die kein solches Gesetz haben.
Die Bildunsgträger äußerten sich meistens positiv. Sie sehen das Gesetz als wichtigen Bestandteil einer Strategie für lebenslanges Lernen sowie als Beitrag zur Förderung der Persönlichkeit der Beschäftigten. Die Arbeitgeberverbände hingegen stehen dem Gesetz aufgrund der erhöhten Personalkosten eher skeptisch gegenüber.
Ab 1. Juli 2015 erhalten Beschäftigte in Baden-Württemberg die Möglichkeit, an bis zu fünf Tagen pro Jahr an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und hierfür von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Möglichkeiten zur Fortbildung sind neben der beruflichen und der politischen Weiterbildung auch beispielsweise die Qualifikation für ein Ehrenamt.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende und Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Kleinere Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern sind allerdings von der Bildungszeit ausgenommen.
Weiterführende Links:
Neues Bildungszeitgesetz in BW. Bezahlte Weiterbildung für Mitarbeiter (SWR Fernsehen, 11.3.2015)