Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass Bildungsleistungen wie bisher unverändert umsatzsteuerlich begünstigt werden, auch durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung.
Grundsätzlich möchte ich mich stark dafür einsetzen, dass die ländlich geprägten Kommunen finanziell besser ausgestattet sind, damit die kommunale Selbstverwaltung besser ausgeübt werden kann und nicht auf das pflichtige Mindestmaß – wie es oft der Fall ist – reduziert bleibt.