Es ei festgehalten, dass die Einführung eines sozial differenzierten Klimageldes kurzfristig aufgrund 1.) fehlender Systeme zur Auszahlung und 2.) der Finanzierungsfrage eine große Herausforderung darstellt. Gleichwohl ist es auch weiterhin unser Ziel, den Klimaschutz sozial gerecht zu gestalten, und wir arbeiten aktiv an Lösungen, um dieses Ziel zu erreichen.
Es ist legitim und notwendig, im Rahmen unserer demokratischen Möglichkeiten das Wirken einer Partei in Hinblick auf ihr möglicherweise verfassungswidriges Agieren zu beobachten und dabei auch ein Verbotsverfahren in Betracht zu ziehen. Nichtsdestotrotz gilt: Mit einem Verbotsverfahren, bei dem nicht von einem Erfolg ausgegangen werden kann, worden wir unserer Demokratie einen Bärendienst erweisen und der verfassungswidrig agierenden Partei sogar einen vermeintlich positiven Anstrich verpassen.