Im Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes findet sich keine Regelung zu einer Übergewinnsteuer bzw. einem Solidarbeitrag. Mein Hinweis in der Debatte bezog sich auch nicht auf den konkreten Inhalt dieses Gesetzesentwurfs, sondern auf die politische Einordnung und die aus meiner Sicht notwendige Flankierung solcher Entlastungsmaßnahmen.