Die jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen zum 1. Juli ist im Bayerischen Abgeordnetengesetz gesetzlich verankert und orientiert sich an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Bayern.
Dass daher auch die Frauen der CDU/CSU und unter anderem die Bundesvorsitzende der Frauen Union Nina Warken diesen Prozess eines Vorschlags aktiv begleiten, ist selbstverständlich.