Eine an die Lebenserwartung gekoppelte Regelaltersgrenze ist demografisch konsequent und langfristig kaum zu vermeiden. Die vorgeschlagene Aufteilung im Verhältnis von zwei Dritteln Erwerbsphase zu einem Drittel Rentenphase stellt dabei grundsätzlich einen ausgewogenen Ansatz dar.
Wie die Interessen von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen am besten vertreten werden können, ist der SPD und mir ein wichtiges Anliegen.