Gedenktag für die Befreiung vom Nationalsozialismus

Der Gesetzesentwurf zur Einführung eines Gedenktags für die Befreiung vom Nationalsozialismus wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen.

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Dafür gestimmt
45
Dagegen gestimmt
39
Enthalten
1
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Roberto KobeltRoberto KobeltDIE GRÜNEN36 - Saale-Holzland-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Torsten WolfTorsten WolfDIE LINKE37 - Jena I Dafür gestimmt
Portrait von Wiebke MuhsalWiebke MuhsalAfD37 - Jena I Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph MatschieChristoph MatschieSPD37 - Jena I Dafür gestimmt
Portrait von Gudrun LukinGudrun LukinDIE LINKE38 - Jena II Dafür gestimmt
Portrait von Diana SkibbeDiana SkibbeDIE LINKE39 - Greiz I Dafür gestimmt
Portrait von Volker EmdeVolker EmdeCDU39 - Greiz I Dagegen gestimmt
Portrait von Christian TischnerChristian TischnerCDU40 - Greiz II Dagegen gestimmt
Portrait von Heike TaubertHeike TaubertSPD40 - Greiz II Dafür gestimmt
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD41 - Gera I Dagegen gestimmt
Portrait von Margit JungMargit JungDIE LINKE41 - Gera I Dafür gestimmt
Portrait von Dieter HausoldDieter HausoldDIE LINKE42 - Gera II Dafür gestimmt
Portrait von Simone SchulzeSimone SchulzeCDU43 - Altenburger Land I Nicht beteiligt
Portrait von Ute LukaschUte LukaschDIE LINKE43 - Altenburger Land I Dafür gestimmt
Portrait von Christoph ZippelChristoph ZippelCDU44 - Altenburger Land II Dagegen gestimmt

Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen aus LINKE, SPD und GRÜNE sieht vor, den 8. Mai als regulären Gedenktag einzuführen und diesen in das Thüringer Feiertagsgesetz aufzunehmen. Anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges soll dieser Tag "eine angemessene Würdigung" im Freistaat Thüringen einnehmen.

Nachdem die Änderungsentwürfe der CDU Fraktion in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt wurden, kam es in der letztendlich fünften namentlichen Abstimmung zur Entscheidung über den Gesetzesentwurf. Mit 46 Jastimmen bei 39 Neinstimmen und einer Enthaltung wurde der Gesetzesentwurf schließlich angenommen.

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