Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts

Das Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts wurde mit Stimmen aller Fraktionen angenommen.

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Dafür gestimmt
83
Dagegen gestimmt
1
Enthalten
0
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.

Im Koalitionsvertrag haben sich LINKE, SPD und GRÜNE zur Aufarbeitung des SED-Unrechts und zur Rehabilitierung von Opfern politscher Verfolgung in der DDR bekannt. In diesem Sinne brachten die Fraktionen einen Gesetzesentwurf in den Landtag ein, welcher den 17. Juni als Gedenktag in das Thüringer Feiertagsgesetz aufnimmt.

Am 17. Juni 1953 kam es in der damaligen DDR zu einer Welle von Streiks, Demonstrationen und Protesten gegen die damalige wirtschaftliche Lage und das SED-Regime. Der Volksaufstand wurde von der Sowjetarmee niedergeschlagen. Bis zur deutschen Wiedervereinigung 1990 war der 17. Juni Nationalfeiertag der Bundesrepublik.

Bereits im Oktober 2015 verabschiedete der Thüringer Landtag ein erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetz, wobei der 8. Mai als Gedenktag für die Befreiung vom Nationalsozialismus aufgenommen wurde.

Bevor die Thüringer Landesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des SED-Unrechts einbrachte, legte die CDU-Fraktion dem Thüringer Landtag einen eigenen Entwurf vor. Dieser sah vor, neben dem 17. Juni auch den 18. März (Tag der Parlamentarischen Demokratie), 25. Oktober (Tag der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Landtags) und 9. November (Tag der demokratischen Selbstbesinnung) als Gedenktage im Thüringer Feiertagsgesetz zu verankern. Der Gesetzentwurf, über dessen inhaltliche Absätze jeweils einzelnd namentlich abgestimmt wurde, fand im Landtag keine Mehrheit. Stattdessen wurde der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen, der nur die Aufnahme des 17. Juni als Gedenktag in das Feiertagsgesetz beinhaltete, mit 83 Jastimmen von allen Fraktionen angenommen. Einzig die LINKE-Abgeordnete Johanna Scheringer-Wright votierte bei dieser Abstimmung mit Nein:

Gegen diesen Gesetzentwurf, gegen dieses Gesetz zu stimmen habe ich mir nicht leicht gemacht. [...] Im heute beschlossenen zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes wird der 17. Juni 1953 in eine Reihe mit dem 8. Mai 1945 gestellt. Das bedient Geschichtsklitterung. Der 8. Mai 1945 ist der Tag der Befreiung vom Faschismus, der Tag, an dem der grauenhafte zweite Weltkrieg mit mehr als 50 Millionen Toten sein Ende in Europa fand, der Tag, an dem der Völkermord an 6 Millionen europäischen Juden beendet wurde. Dieser Tag ist etwas historisch Einmaliges und es ist illegitim, die Befreiung vom Holocaust, der industriellen Massenvernichtung von Menschen, mit anderen historischen Ereignissen in eine Reihe zu stellen.

 

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