Gedenktag für die Befreiung vom Nationalsozialismus

Der Gesetzesentwurf zur Einführung eines Gedenktags für die Befreiung vom Nationalsozialismus wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen.

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Dafür gestimmt
45
Dagegen gestimmt
39
Enthalten
1
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Manfred GrobManfred GrobCDU5 - Wartburgkreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Siegfried GenteleSiegfried Gentelefraktionslos Enthalten
Portrait von Jörg GeibertJörg GeibertCDU32 - Weimar II Nicht beteiligt
Portrait von Kristin FloßmannKristin FloßmannCDU18 - Hildburghausen I / Schmalkalden-Meiningen III Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang FiedlerWolfgang FiedlerCDU35 - Saale-Holzland-Kreis I Dagegen gestimmt
Kati Engel, MdL Thüringen, DIE LINKEKati EngelDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Volker EmdeVolker EmdeCDU39 - Greiz I Dagegen gestimmt
Steffen DittesSteffen DittesDIE LINKE30 - Weimarer Land I / Saalfeld-Rudolstadt III Dafür gestimmt
Portrait von Christian CariusChristian CariusCDU17 - Sömmerda II Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas BühlAndreas BühlCDU22 - Ilm-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD41 - Gera I Dagegen gestimmt
Portrait von André BlechschmidtAndré BlechschmidtDIE LINKE27 - Erfurt IV Dafür gestimmt
Portrait von Sabine BerningerSabine BerningerDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar BeckerDagmar BeckerSPD3 - Nordhausen I Dafür gestimmt
Dirk AdamsDirk AdamsDIE GRÜNEN26 - Erfurt III Dafür gestimmt

Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen aus LINKE, SPD und GRÜNE sieht vor, den 8. Mai als regulären Gedenktag einzuführen und diesen in das Thüringer Feiertagsgesetz aufzunehmen. Anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges soll dieser Tag "eine angemessene Würdigung" im Freistaat Thüringen einnehmen.

Nachdem die Änderungsentwürfe der CDU Fraktion in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgelehnt wurden, kam es in der letztendlich fünften namentlichen Abstimmung zur Entscheidung über den Gesetzesentwurf. Mit 46 Jastimmen bei 39 Neinstimmen und einer Enthaltung wurde der Gesetzesentwurf schließlich angenommen.

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