Frage von Walter G. • 03.08.2025

Antwort ausstehend von Katrin Ebner-Steiner AfD
Die Bundesregierung hat daher im Koalitionsvertrag vereinbart, diese strukturellen, langfristigen Herausforderungen mit einer großen Pflegereform anzugehen. Derzeit erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände Reformvorschläge - ohne Denkverbote.
Gesetzliche Pflicht zur privaten Pflegeversicherung ist nicht geplant, Bestandsfälle bleiben geschützt, Ziel ist eine stabile und gerechte Pflegefinanzierung.