Sachsen - Fragen & Antworten

Portrait von Daniela Kuge
Antwort 20.08.2026 von Daniela Kuge CDU

Für die Anordnung von Maßnahmen im Straßenverkehr ist grundsätzlich die zuständige Straßenverkehrsbehörde beziehungsweise der jeweilige Straßenbaulastträger verantwortlich. Als Abgeordnete kann ich eine solche Maßnahme nicht unmittelbar selbst anordnen. Ich kann aber bei den zuständigen Stellen nachfragen und darauf hinwirken, dass die Situation überprüft wird.

Petra Köpping im Porträt
Antwort ausstehend von Petra Köpping SPD
Portrait von Nam Duy Nguyen
Antwort ausstehend von Nam Duy Nguyen Die Linke