
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz, aber auch in den anderen Bundesländern, weiterhin auf den versprochenen Zuschuss für die nicht leitungsgebundenen Brennstoffe warten müssen.

Bisher gibt es lediglich zwischen Bund und Land bis heute noch keine Vereinbarung. Es existiert bisher nur der Beschluss des Deutschen Bundestages.

Zu unterscheiden sind auf der einen Seite der Hebesatz der Grundsteuer B, der im Stadt- oder Gemeinderat entschieden wird

Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken ausschließlich in behördlich zugelassenen und kontrollierten Geschäften und in den ländlichen Regionen in den Apotheken zu ermöglichen.

Die Erhebung der Daten der Bürgerinnen und Bürger dient dazu, die Daten der Finanzämter zu bestätigen und eventuell fehlende Daten zu ergänzen. Auf eine Datenerhebung der Bürgerinnen und Bürger kann somit leider nicht verzichtet werden.

Ich weiß nicht einmal, an wen diese Spendengelder von Herrn Schiffmann geflossen sind.