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Zoe Mayer
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Frage von Lars S. •

Was machen Sie, damit Brosius-Gersdorf im nächsten Wahlgang zur Bundesverfassungsrichterin ernannt werden kann?

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Guten Tag,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Wir bedauern sehr, dass Frauke Brosius-Gersdorf den Eindruck gewonnen hat, nicht mehr für eine Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht im Bundestag zur Verfügung stehen zu können. Denn schließlich wurde sie nach persönlicher Vorstellung im Richterwahlausschuss mit Zweidrittelmehrheit gewählt und dem Bundestag vorgeschlagen.


Sie ist eine exzellente, hoch qualifizierte Juristin. Wir, als Grüne Bundestagsfraktion, haben ihr wiederholt versichert, dass unsere Unterstützung steht und wir bereit sind, sie jederzeit im Bundestag zu wählen.


Es bleibt ein ungeheuerlicher Vorgang, den es so noch nicht gegeben hat. Es war der Vorschlag der Koalition und ihrer beiden Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn und Matthias Miersch, Herrn Spinner, Frau Brosius-Gersdorf und Frau Kaufhold für das Bundesverfassungsgericht vorzuschlagen.

Es ist absolut inakzeptabel, dass die CDU-Fraktion ihre Unterstützung zurückgezogen hat und eine Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf jetzt kategorisch ablehnt. Die Verantwortung dafür trägt insbesondere Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender. Spahn hatte sein Wort gegeben und kann dies nicht mehr halten.

Ein Fraktionsvorsitzender einer Regierungsfraktion, dessen Wort nicht mehr zählt, weder gegenüber dem Koalitionspartner noch anderen demokratischen Fraktionen, ist ungeeignet für eine solch verantwortungsvolle Aufgabe.

Aber auch von der SPD-Fraktion hätten wir erwartet, dass ihre Unterstützung für die eigene Kandidatin so klar ist, dass diese nicht den Eindruck hätte bekommen dürfen, nicht durchsetzungsfähig zu sein.

Wir fragen uns, wieso die SPD offenbar bereit war, ein Nein der CDU zu akzeptieren. Dieses Verhalten ist schwach.

 

Mit freundlichen Grüße

Zoe Mayer und Team 

 

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