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Frage von Dieter C. •

Warum haben sie gegen die Streichung des Strafbestandes "Politikerbeleidigung" gestimmt

Guten Tag Frau Mayer, sie haben gegen die Aufhebung des Strafbestands Politikerbeleidigung gestimmt. Wie begründen sie dies. In einer Demokratie sollte doch gleiches Recht für alle gelten.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Guten Tag,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Die Behauptung, § 188 StGB verbietet jegliche Kritik an Politiker*innen, ist falsch. Sie wird von rechtsextremen Kräften der AfD genutzt, um mit populistischen Argumenten Vertrauen in unsere Demokratie zu untergraben. Zuletzt haben Jens Spahn und Wolfgang Kubicki mit dieser Behauptung gefährlich nah am rechten Rand gefischt.

Sicherlich kann man darüber diskutieren, die Norm auf die kommunalen und ehrenamtlichen Mandatsträger zu begrenzen, die zunehmender Bedrohung und Übergriffen ausgesetzt sind. Sie haben in diesen Situationen selten umfangreiche Unterstützung und erfahrene Ansprechpartner*innen. Berufspolitiker*innen haben dagegen andere Möglichkeiten zum Schutz. Strafrecht allein verbessert die Sicherheit für unsere Kommunalpolitiker*innen aber nicht ausreichend. Wir brauchen stattdessen zusätzliche Maßnahmen zum Schutz von Kommunalpolitiker*innen: z.B. die Stärkung von Beratungsangeboten für Kommunalpolitiker*innen wie “Stark im Amt”, bessere Schutz- und Sicherheitskonzepte in den Kommunen sowie endlich eine einfachere Auskunftssperre von Privatadressen im Bundesmeldegesetz. 

Wenn es darum geht, das Strafgesetzbuch zu entrümpeln, liegen die Vorschläge schon lange auf dem Tisch: § 218 und § 265a gehören abgeschafft.

Mit freundlichen Grüßen

Zoe Mayer

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