
(...) Um dies zu erreichen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits während des Diskussionsprozessen zur Vorbereitung des Ende vergangenen Jahres verabschiedeten Bundesteilhabegesetz die Handlungsoption eingebracht, alle volljährigen und zeitlich befristet voll erwerbsgeminderten Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einzubeziehen. Diese Position konnte sich zum damaligen Zeitpunkt nicht durchsetzen. (...)