
Die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ist darum richtigerweise in einem eigenen Straftatbestand geregelt, der der Mandatsträgereigenschaft Rechnung trägt.
Freie Demokratische Partei e.V., Bundesgeschäftsstelle/Pressefoto
Die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ist darum richtigerweise in einem eigenen Straftatbestand geregelt, der der Mandatsträgereigenschaft Rechnung trägt.
Ja, das ist meine Absicht.
(...) Es ist keine prioritäre politische Aufgabe, Diskussionsprozesse von bestimmten Gremien in die Öffentlichkeit zu tragen. (...)
Hinsichtlich des angeblichen "Interessenkonflikts" möchte ich darauf hinweisen, dass ein Strafverteidiger sich nicht mit der vorgeworfenen Tat gemeinmacht, sondern mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates, wozu nicht zuletzt die Gewährleistung eines fairen Verfahrens gehört.
(...) Grundrechtseinschränkungen müssen fortlaufend auf ihre Rechtfertigung überprüft werden und dem kann sich ein Verordnungsgeber auch nicht entziehen. (...)