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Wolfgang Hellmich
SPD
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Frage von Norbert F. •

Frage an Wolfgang Hellmich von Norbert F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Heißt geheime Wahl, dass der Wähler anonym bleiben muss?
Es wäre doch schön, wenn der Wähler bei der Wahl eine Wählernummer angeben könnte, so dass er sich mit seinen Anliegen unter der Wählernummer an den von ihm gewählten Kandidaten wenden könnte.

Betr. Erststimme
In meinem Wahlkreis ist die Erststimme wie beim Roulette: setze ich auf Schwarz, kommt Rot; setze ich auf Rot, kommt Schwarz.
Ich würde mit meiner Erststimme gerne den Kandidaten prozentmäßig wählen (so wie mit meiner Zweitstimme) und nicht nach dem Prinzip alles oder nichts.

Etwas zu Prozentzahlen:
Können die Politiker die Ausgaben nach Prozenten vornehmen und nicht nach absoluten Zahlen, z. B. 20% für Posten 1, 15% für Posten 2 usw.(Erreicht die Summe 100%, ist Schluss.)

Und noch etwas zu Prozentzahlen: Man sollte die Sitze im Parlament um den Anteil der Nichtwähler reduzieren.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fornefeld,

es ist gut, dass in unserer Demokratie ein freies, gleiches und geheimes Wahlrecht verfassungsrechtlich verankert ist. Das Wahlgeheimnis sorgt dafür, dass die Wählerin oder der Wähler vor Beobachtung bei der Stimmabgabe geschützt wird und so Stimmenkauf sowie Einschüchterung und Manipulation verhindert werden.
Die Möglichkeit, sich mit Ihren Anliegen an den Abgeordneten zu wenden, haben Sie unabhängig von der Wahl zu jeder Zeit. So wie Sie es jetzt tun – über Internetportale, aber auch per Post, die Kontaktformulare auf der Webseite des Deutschen Bundestages, Bürgersprechstunden, die in Zeitungen oder auf den einzelnen Webseiten veröffentlicht werden. Die Möglichkeiten, sich einzubringen, sind vielfältig und werden auch genutzt.

Zum Wahlrecht:
Unser Wahlsystem bestehend aus Verhältniswahl- und Mehrheitswahlrecht sorgt dafür, dass alle 299 Wahlkreise im Parlament vertreten sind, somit jede Region. Die Erststimme gibt Ihnen die Möglichkeit durch die personalisierte Verhältniswahl direkt den Kandidaten zu wählen, der sich in Ihrem Wahlkreis auch für die regionalen Belange einsetzt. Eventuelle Verzerrungen versucht das neue Wahlrecht auszugleichen.
Es kann nicht die Lösung sein, die Sitze im Parlament um den Anteil der Nichtwähler zu reduzieren. Eine lebendige Demokratie kann nur gelebt werden, wenn umgekehrt wieder mehr Wahlbeteiligung erreicht wird. Da für die SPD Partizipation eine Voraussetzung dafür ist, haben wir das Projekt Zukunftsdialog ins Leben gerufen, wo jede Bürgerin und jeder Bürger seine Vorschläge zur Gestaltung unserer Gesellschaft einbringen kann: https://debatten.zukunftsdialog.spdfraktion.de/proposal .

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Hellmich

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