(...) Den "Teufelskreis" wie Sie es nennen können wir durchbrechen, indem die Leiharbeit stark eingeschränkt wird und nur noch aus wichtigen Gründen (z.B. Schwangerschaftsvertretung, Langzeitkrankheit) und in Ausnahmefällen herangezogen werden darf. Diesbezüglich gibt es bereits eine Regelung im öffentlichen Dienst in unserem Bundesland Bremen. (...)
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