Wilhelm Vachenauer
AfD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wilhelm Vachenauer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Susanne H. •

Frage an Wilhelm Vachenauer von Susanne H. bezüglich Recht

Unter 2.3 im Wahlprogramm für Bayern steht der Satz "Zugang zu Waffen für die Selbstverteidigung erleichtern". Setzen Sie sich damit ein das alle Bürger Waffenscheine erhalten, und darf jeder Bürger damit mit einer scharfen Waffe herum laufen?

Antwort von
AfD

Waffengesetz
Sehr geehrter Frau Huber,

Zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich wie folgt Stellung nehme.

Natürlich möchte ich nicht, dass jeder – wie in den USA - mit einer Waffe herumlaufen kann. Die schlimmen Auswüchse kann man fast jeden Tag aus den Nachrichten entnehmen. Mir wäre es am liebsten, wenn in diesem Lande nur die Schutzkräfte, Jäger und Sportschützen Waffen tragen würden.

Es geht darum, dass man Klärung schafft. Bei uns hat sich das geltende Waffenrecht zu einem nahezu undurchschaubaren Rechtsgebiet entwickelt. Denn darunter fallen bei weitem nicht nur Schuss- und Schreckschusswaffen, sondern auch Messer und andere Wirkmittel. Und damit hat der Gesetzgeber hunderttausende Personen zu Straftätern gemacht, die– häufig wohl längst vergessene –Pfadfindermesser, längere Taschenmesser etc. noch in irgendeiner Schublade aufbewahren. Solche Messer sind mittlerweile verbotene Waffen und die Strafen können sehr hart ausfallen. Denn deren Besitz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Längere Küchenmesser, die jeder zu Hause in der Schublade hat, zählen paradoxerweise dagegen nicht dazu! Ebenso fallen sog. Campingmacheten, Campingbeile, die sogar bei Norma ab kommenden Montag angeboten werden, nicht unter diese Regelungen. Was damit angestellt werden kann, muss ich Ihnen nicht sagen. Leider ist das Waffengesetz selbst für Fachleute unter den Rechtsanwälten und Strafverteidigern kaum noch durchschaubar.

Reizstoffsprühgeräte, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, gegen Menschen eingesetzt zu werden, sind ebenfalls Waffen im Sinne des Gesetzes. Wer in die Pilze geht, hat ein Messer dabei, um Pilze zu schneiden und zu reinigen. Wäre nun die Messerklinge zu lange (über 12 cm), dann machen sie sich strafbar. Und ich kenne auch Menschen, die sich aus Sorge vor Einbrüchen gerne schützen würden, wie z. B. mit Reizstoffsprühgeräten. Ob dies sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage.

Aber man sollte dann diese Menschen, die sich mit solchen Mittel schützen wollen, nicht kriminalisieren. Und das ist aus meiner Sicht damit gemeint, wenn der Zugang zu Waffen zur Selbstverteidigung erleichtert werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wilhelm Vachenauer