Wie rechtfertigen Sie die geplante Budgetierung im Bereich der ambulanten Psychotherapie, auch für Kinder und Jugendliche, angesichts des bereits bestehenden Nachfrageüberhangs?
Lieber Herr Hausmann, als langjährig im Ruhrgebiet niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erlebe ich täglich die Folgen struktureller Unterfinanzierung: monatelange Wartezeiten, verzweifelte Familien und eine Versorgung, die dem tatsächlichen Bedarf (ca. 30 Anfragen/Woche nur bei mir!) in keiner Weise gerecht wird. Sollten psychotherapeutische Leistungen budgetiert werden, lässt sich eine Großzahl meiner laufenden Behandlungen nicht mehr weiterführen und ich muss noch mehr Anfragende abweisen. Etliche Praxenschließungen drohen, da nicht mehr kostendeckend gearbeitet werden kann! Wir können, anders als Ärzte, unsere Arbeit nicht skalieren! Suizid ist im Kindes- und Jugendalter die zweithäufigste Todesursache! Kürzungen in der ambulanten Therapie verschärfen nicht nur individuelles Leid, sondern verursachen langfristig auch höhere gesellschaftliche und wirtschaftliche Kosten (ROI der Psychotherapie: 1:4). Bitte verhindern Sie dies! Wir in NRW zählen auf SIE! Danke!!!
Sehr geehrte Frau M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zu den aktuellen Vergütungsanpassungen bei psychotherapeutischen Leistungen und die offenen Einblicke in Ihre aktuelle berufliche und persönliche Situation. Ich nehme Ihre geschilderten Sorgen sehr ernst und teile Ihre geschilderten Erfahrungen. Eine Änderung der Vergütungsstruktur darf nicht dazu führen, dass psychotherapeutischen Leistungen nicht mehr angeboten werden können.
Der Beschluss des Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April 2026 um 4,5 % zu senken, bei gleichzeitiger Anhebung der Strukturzuschläge, wurde gegen die Stimmen der ärztlichen und psychotherapeutischen Vertreter getroffen. Zudem haben ärztliche Berufsverbände öffentlich dazu aufgerufen, gegen die Honorarkürzung zu klagen. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer bewertet die Absenkung als nicht akzeptabel und stellt rechtliche Schritte in den Raum.
Diese breite und bundesweite Reaktion zeigt, dass es sich um ein Thema handelt, welches die gesamte psychotherapeutische Versorgung in Deutschland betrifft. Der Bewertungsausschuss als zentrales Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, das paritätisch vom GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) besetzt wird, stellt dabei eine besondere Struktur dar. Politisch bestehen – insbesondere auf Landesebene – keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten.
Unabhängig davon betrachte ich die angespannte Versorgungssituation – insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – mit großer Sorge. Gerade vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen und möglicher Folgekosten unbehandelter psychischer Erkrankungen ist eine stabile ambulante Versorgung von zentraler Bedeutung.
Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren als erstes Bundesland Gebrauch von einem gesetzlichen Sonderrecht gemacht und zusätzliche 45 Kassensitze geschaffen, insbesondere in unterversorgten Regionen. Dies kann jedoch nur ein Baustein sein. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass auch auf Bundesebene weiterhin Handlungsbedarf besteht.
Auch wenn ich Ihnen als Landtagsabgeordneter derzeit leider keine zufriedenstellende Lösung anbieten kann, danke ich Ihnen ausdrücklich für Ihre Schilderungen und Ihre geleistete Arbeit. Ich werde die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und mich für Rahmenbedingungen einsetzen, die eine verlässliche und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hausmann MdL

