Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Gebhard, zum Ende des Jahres soll das Ifg faktisch abgeschafft werden. Eine Anfrsge soll nur noch Bürgern erlaubt sein, die ein berechtigtes Interesse nachweisen und die Anfrage bezahlen können. Sie, als Neumitglied im Bundestag sollten doch noch daran interessiert sein, ihren guten Namen nicht in Verbindung mit Parteienfilz und Klüngelei zu bringen. Mit Ihrem Vorschlag, die Diätenerhöhung für dieses Jahr auszusetzen, waren Sie ja gefühlt immer noch dran am kleinen Mann. Beweisen Sie bitte, dass Sie auch weiterhin Politik auch für die kleinen Männer und Frauen im Werra-Meißner-Kreis machen wollen. Alles Gute und wir sehen uns im schönsten Landkreis Hessens. Arnd R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre offenen Worte. Ihre Sorge, dass der Zugang zu staatlichen Informationen künftig erschwert werden könnte, kann ich nachvollziehen und sehe ich ebenfalls kritisch.
Das Recht auf Auskunft ist für Bürgerinnen und Bürger ebenso wichtig wie für eine freie Presse. Gleichzeitig ist die Zahl der Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Dabei gab es auch massenhafte oder missbräuchliche Anfragen, die erhebliche Kapazitäten in der Verwaltung binden und Kosten verursachen, die letztlich von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden. Gerade in Zeiten knapper Haushalte muss daher geprüft werden, wie solcher Missbrauch begrenzt und bei besonders kostenintensiven Verfahren eine angemessene Gebührenregelung gefunden werden kann.
Eine Reform darf berechtigte Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie journalistische Recherchen nicht unnötig erschweren. Es geht um einen schmalen Grat zwischen Informationsfreiheit, dem Schutz vor Missbrauch und einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld. Die konkreten Vorschläge werde ich im parlamentarischen Verfahren weiter prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Gebhard MdB

