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Wieland Schinnenburg
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Frage von Artur F. •

Frage an Wieland Schinnenburg von Artur F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Schinnenburg,
als engagierter Verfechter für Wildtiere in unserer schönen Stadt bitte ich Sie als meinen Vertreter im Bundestag um das Darlegen Ihrer Position angesichts der inzwischen deutlichen Mehrheit gegen allgemein verkäufliches Feuerwerk und wie Sie zu einer möglichen Änderung der zugrunde liegenden ersten Sprengstoffverordnung stehen.
Hier die betreffenden beiden Auszüge (§§ 22, 23 ) der 1. SprengV:
§ 22 (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. [...]
§ 23 (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Dazu habe ich drei konkrete Fragen an Sie:

Wie stehen Sie zum aktuell dreitägigen Überlassungsfenster im Paragrafen 22?
Wie verhalten Sie sich zur derzeitigen Ausnahme, die in Paragraf 23, Absatz 2 geregelt ist?
Und drittens: Wie bewerten sie eine eventuell anzustrebende Neuregelung, in der die in diesen Paragrafen derzeitig geregelte Feuerwerksklasse F2 durch die Feuerwerksklasse F1 ersetzt werden könnte?

Mit bestem Dank für Ihre Antwort und den Wünschen für einen gelingenden Start 2019 verbleibt Artur Fischer-Meny

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Email vom 03. Januar, in der Sie mich bitten, mich für eine Änderung der SprengstoffVO einzusetzen.

Ich bin selbst kein großer Fan von Feuerwerken und Feuerwerkskörpern und habe deshalb durchaus ein gewisses Verständnis für Ihr Anliegen.

Andererseits stellt gerade das Silvesterfeuerwerk offenbar für viele Menschen eine sehr liebgewonnene Tradition dar. Die seit 2005 jährlich gestiegenen Ausgaben für Feuerwerkskörper zeigen, dass das Silvesterfeuerwerk immer noch auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung stößt. Die Möglichkeit, es einmal im Jahr im wahrsten Sinne des Wortes "richtig krachen" zu lassen, ist für viele Menschen Ausdruck einer persönlichen Freiheit, die durch die SprengstoffVO ohnehin schon sehr stark eingeschränkt ist. Ich halte es deshalb nicht für vertretbar, die Möglichkeiten eines Feuerwerks noch weiter einzuschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wieland Schinnenburg, MdB