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Volker Wissing
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Frage von Moritz L. •

Planen Sie dieses Jahr endlich das Impressumsrecht zu modernisieren?

Sehr geehrter Herr Wissing,

das Impressumsrecht hat eine Abwägung zwischen den Rechten des Verbrauchers und des Webseitenbetreibers zu treffen.
Derzeit erfolgt die Abwägung zur einseitigen Belastung des Betreibers. Dieser ist gezwungen seine Postanschrift offen zu legen. Bei kleinen privaten Blogs ist dies die Privatadresse des Betreibers. Für einen nichtkommerziellen, politischen Blog ist das in Zeiten, in denen man für gewisse Aussagen von Querdenkern usw. bedroht wird, ein inakzeptables Risiko.

Es ist möglich einen Adressdienst zu nutzen, der eine ladungsfähige Adresse zur Verwendung im Impressum stellt. Dies kann aber höhere monatliche Kosten als der Betrieb der Webseite verursachen.

Für den Verbrauchschutz sollte es bspw. genügen, wenn der Betreiber seinen Namen sowie das Einwohnermeldeamt, bei dem er gemeldet ist, im Impressum angibt. So bleibt seine Privatsphäre/Wohnung rudimentär geschützt, während er gleichzeitig im Fall von Rechtsstreitigkeiten identifizierbar bleibt.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage und Schilderungen.

Die von Ihnen genannte Problematik gewinnt durch neuere gesellschaftliche Entwicklungen in der Tat weiter an Relevanz. Als Bundesregierung haben wir verabredet, ergriffene Maßnahmen und verabschiedete Gesetze sukzessive auf Tauglichkeit sowie Zukunftsfähigkeit zu überprüfen und, wo nötig und darüber hinaus im Zusammenspiel mit europarechtlichen Fragen möglich, abzuändern oder gar entfallen zu lassen.

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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