Frage von Simon S. • 06.02.2024
Herr Wissing, warum haben Sie weder Wehr- noch Zivildienst geleistet?

Antwort von Volker Wissing parteilos • 29.04.2024
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für die Frage.
Ich wurde aufgrund meiner Verpflichtung im Katastrophenschutz gem. Par. 13 a Wehrpflichtgesetz nicht zum Wehrdienst herangezogen. Meine Wehrpflicht ist nach vollständiger Ableistung des Dienstes im Katastrophenschutz gem. Par. 13 a Abs 2 Wehrpflichtgesetz erloschen.
Mit besten Grüßen
Dr. Volker Wissing
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Antwort von Volker Wissing parteilos • 06.06.2024
Dem Deutschen Bundestag stünde es grundsätzlich frei, anderweitige Grenzwerte zu beschließen.
Frage von Anne B. • 19.05.2024

Antwort von Volker Wissing parteilos • 07.06.2024
Wenden Sie sich für eine umfassende Beantwortung gerne an die zuständigen Finanz- und Haushaltspolitiker und -Politikerinnen.