Frage von Dietmar B. • 06.12.2024
Gilt die Höchstgrenze für E-Dienstfahrzeuge von 95.000€ Listenpreis zur Besteuerung mit 0,25% bereits?
Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,
ist die Erhöhung der Grenze für den Listenpreis von E-Dienstfahrzeugen (... um sie mit 0,25% zu versteuern...) von 70.000 auf 95.000€ bereits beschlossen und gültig, oder ist dies im Zuge der Neuwahl-Thematik aktuell auf Eis gelegt?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort und die Zeit, die Sie sich dafür nehmen.
D. B.
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Antwort von Volker Wissing parteilos • 06.06.2024
Dem Deutschen Bundestag stünde es grundsätzlich frei, anderweitige Grenzwerte zu beschließen.
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Antwort von Volker Wissing parteilos • 07.06.2024
Wenden Sie sich für eine umfassende Beantwortung gerne an die zuständigen Finanz- und Haushaltspolitiker und -Politikerinnen.