Volker Redder
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Frage von Dietmar B. •

Weshalb wird in der Statistik über Straftaten mit Waffen nicht zwischen legalen und illegalen Waffen unterschieden?

Sehr geehrter Herr Dr. Redder, in der öffenlichen Diskussion werden Waffensammler,Jäger und Sportschützen immer ein wenig unter den Generalverdacht der möglichen Begehung von Straftaten mit ihren Waffen behandelt.
Eine Verbesserung der Statistik würde doch möglicherweise belegen, dass diese Gruppe nicht relevant an Straftaten beteiligt ist. Die wenigsten dieser Gruppe sind potentielle Amokläufer oder Straftäter, so zumindest meine These.
Die These das weniger legale Waffen ein Mehr an Sicherheit bedeuten wird aus meiner Sicht immer nur formuliert aber nie belegt. Zumindest ist mir keine Quelle bekannt. Wenn ich hier falsch liegen sollte wäre es freundlich wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.
Da wir für Eingriffe des Staates in Freiheitsrechte in Deutschland die Verhältnismäßigkeit beachten wollen bzw. müssen scheint mir ein Beleg für diese These geradezu zwingend.
mfg Dietmar B.

Volker Redder
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.

wir Freien Demokraten stehen für ein Waffenrecht mit Augenmaß und Konsequenz. Dabei muss zwischen den Besitzerinnen und Besitzern von Legalwaffen wie Sportschützen und Jägern und zwischen dem illegalen Waffenbesitz sowie dem Waffenbesitz durch gefährliche Personen strikt unterschieden werden. Die jüngsten Verschärfungen des Waffenrechts haben die Besitzer von Legalwaffen wie Sportschützen und Jäger mit zusätzlicher unnützer Bürokratie überzogen. Der Bund sollte eine Generalrevision des Waffenrechts unternehmen, um Praktikabilität und Praxisnähe zu verbessern. Gefährder und Extremisten dürfen keine Waffen besitzen. Dazu muss der Datenaustausch der beteiligten Behörden verbessert und der illegale Waffenhandel auf europäischer Ebene stärker bekämpft werden. 

Ich würde es auch begrüßen, wenn in der Polizeilichen Kriminalstatistik dargestellt würde, welche Rolle illegale Schusswaffen bei der Ausübung der Kriminalität in Deutschland spielen. Im Koalitionsvertrag ist zumindest vereinbart, dass die kriminalstatistische Erfassung von Straften mit Schusswaffen verbessert werden soll. Mir sind nur Zahlen aus den neunziger Jahren bekannt, bei denen legale Schusswaffen lediglich einen Anteil von vier Prozent bei den Straften mit Schusswaffengebrauch ausmachen. Der Anteil von illegalen Schusswaffen lag hier bei rund 40 Prozent und der Anteil von erlaubnisfreien Schusswaffen bei rund 50 Prozent. In den restlichen Fällen konnte die Herkunft nicht geklärt werden. 

Insofern ist davon auszugehen, dass Sie mit Ihrer These, dass legale Schusswaffen in der Kriminalität nur eine untergeordnete Rolle spielen, richtig liegen. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass es beim Waffenrecht seit den neunziger Jahren zu Verschärfungen gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Redder

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