Volker Redder
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FDP
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Frage von Lothar M. •

Verfassungskonformität § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG

Sehr geehrter Herr Redder,

in Ihrer letzten Antwort haben Sie die Nichtabschaffung des § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG u.a. damit begründet, dass dies den Haushalt mit 1,3Mrd € belasten würde. Dazu habe ich zwei Fragen.
1. Der Betrag kommt mir zu hoch vor. Woher nehmen Sie die Zahlen?
2. Die FDP sieht diese Sätze doch selber als verfassungsfeindlich an. Der BFH hat in sich einem ähnlichen Fall (Verlustverrechnungsbeschränkung Aktien) bereits sehr kritisch geäußert. Bauen Sie damit Ihren Haushalt nicht schon wieder auf nicht verfassungskonformen Gesetzen auf? Hat die Verfassungs für Sie nicht Vorrang gegenüber Budgetüberlegungen?

Beste Grüße

Volker Redder
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse. Im Zuge der parlamentarischen Verhandlungen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz hat das Bundesministerium der Finanzen diese Zahlen übermittelt.

Die Verhandler der FDP haben in den Verhandlungen zum besagten Gesetz auf die kritische Haltung des Bundesfinanzhofes hingewiesen. Wir bleiben als FDP auch weiterhin bei unserer Auffassung, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften verfassungsrechtlich problematisch ist. An dieser Stelle teilen nicht alle unsere Koalitionspartner unsere verfassungsrechtliche Bewertung. Insofern war während der Verhandlungen keine politische Einigung möglich. An dieser Stelle konnte sich die FDP in den Verhandlungen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz leider nicht durchsetzen.

Insgesamt ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz aber ein guter Kompromiss. Es ist das Wesen einer Koalition, dass sich nicht immer ein Koalitionspartner vollständig durchsetzen kann. Ob durch ein Urteil/Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die derzeitige Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften für verfassungswidrig erklärt wird und ob dadurch eine Minderung der Einnahmeseite des Bundeshaushalts entsteht, ist derzeit noch nicht absehbar.

Wir werden uns als FDP jedenfalls weiterhin für die aus unserer Sicht gebotenen Änderungen bei der Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften einsetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Volker Redder

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