EU-Sanktionen: Wie steht es um die Rechtsstaatlichkeit der EU, die eigene Urteile ignoriert und trotz Niederlage an ihre Sanktionen gegen Bürger festhält?
Werte Frau Mertens,
die EU ignoriert Gerichtsurteile bei Sanktionen gegen Bürger (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/eu-ignoriert-eigene-urteile-trotz-niederlage-bleiben-sanktionen-bestehen-berlin-schweigt-li.10020567) und hält an die Sanktionen fest. Dies geht sogar soweit, dass Familienangehörige von sanktionierten Bürgern ebenfalls sanktioniert, also in Sippenhaft genommen werden.
Rechtskräftige Urteile werden durch administrative Tricks umgangen, Menschen aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit bestraft und die Beweislast durch den neu eingeführten Artikel 3(1b) der Verordnung (EU) 269/2014 auf die Betroffenen verlagert.
Wie ist das mit Rechtsstaatlichkeit und den universellen Menschenrechten vereinbar?
Sehen Sie in diesem Verhalten der EU einen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und somit auf die Demokratie innerhalb der EU?
Artikel 266 AEUV verpflichtet die EU-Organe, die Konsequenzen aus Urteilen des EuG zu ziehen. Es ist geltendes Recht.

