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Vanessa-Kim Zobel
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Frage von Sascha S. •

Wie werden Sie bezüglich der Neuauszählung bzgl. des BSW abstimmen?

Sehr geehrte Frau Zobel,
In Mühlheim kam es kürzlich zu Fehlern bei der Auszählung von Stimmen. Dort wurde nun in kürzester Zeit eine Neuauszählung beschlossen.
Im Sinne der Demokratie und den Glauben der Bürger an diese, sollte dies auch sehr zügig für das BSW geschehen. Wie lange wollen Sie sich damit Zeit lassen?
Was ist Ihnen wichtiger? Die Grundsätze der Demokratie einschließlich der korrekten Ermittlung von Wahlergebnissen oder der Erhalt vermutlich unrechtmäßig erlangter Mandate seiner Fraktion? Selbst die Kleinstpartei Bündnis Deutschland, plädiert jetzt für eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025: „Wir wollen keine Stimmen, die eigentlich dem BSW gehören.“ Bitte beachten Sie diesen Artikel im Focus : https://www.focus.de/politik/deutschland/dem-wagenknecht-krimi-droht-ein-nachspiel-es-gefaehrdet-die-schwarz-rote-koalition_8d516199-9eba-4087-90de-c8577309f23b.html
MfG S. S.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

haben sie vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Vorweg möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich kein Mitglied im Wahlprüfungsausschuss bin.

Die von Ihnen genannten Wahlen lassen sich meiner Ansicht nach kaum miteinander vergleichen. Gegen die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 liegen 1.031 Einsprüche vor – deutlich mehr als in anderen Fällen wie z.B. Mühlheim, was die längere Prüfzeit erklärt.

Das BSW hat am 23. April 2025 drei Einsprüche eingereicht, die eine Neuauszählung und die Ungültigerklärung der Wahl betreffen. Der Wahlprüfungsausschuss behandelt den Neuauszählungs-Einspruch vorrangig.

In der laufenden Vorprüfung wurden bereits Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und aller Landeswahlleitungen eingeholt (eingegangen am 4. Juli 2025). Das BSW hat dazu Ende August 2025 eine Erwiderung eingereicht, die derzeit ausgewertet wird.

Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, entscheiden die Berichterstatter, ob weitere Schritte nötig sind, bevor der Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag erhält. Das Verfahren folgt klaren rechtsstaatlichen Regeln und garantiert eine sorgfältige und faire Prüfung, die auch ergeben kann, dass keine Neuauszählung notwendig ist.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit weiterhelfen. 

Mit freundlichen Grüßen

Vanessa Zobel

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