Uwe Schulz
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Frage von Avi M. •

Erwägt der Haushaltsausschuss die Abschaffung von (AUP) Agreed-Upon-Procedures-Wirtschaftsprüfungen für Institutionen, die Bundeszuwendungen erhalten, vorzunehmen?

Der Bundesrechnungshof stellte in seinem Beratungsbericht vom Januar 2025 (https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/auslandshandelskammen-beratungsbericht-volltext.pdf) erhebliche Mängel bei der Buchhaltung, Leistungsmessung und Kontrolle des AHK-Netzwerkes fest und forderte grundlegende Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Nachweisführung. Weshalb entschieden sich das BMWE und die DIHK trotz dieser ausdrücklichen Feststellungen des Bundesrechnungshofs dennoch für die Durchführung einer AUP-Prüfung ohne Haftung und ohne umfassende Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Leistungsnachweis anstelle einer vollständigen Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB bei der Delegation Irak 2024? Die Prüfungsgesellschaft betont im Bericht mehrfach, dass sie keine Haftung übernimmt und lediglich eine "Plausibilitätsbeurteilung" vornimmt. https://fragdenstaat.de/anfrage/wirtschaftspruefungsbericht-der-delegation-der-deutschen-wirtschaft-im-irak/

Uwe Schulz
Antwort von AfD

Sehr geehrte Frau M.,

ich bin nicht Mitglied im Haushaltsausschuss und bin im genannten Thema kein Experte. Daher sehen Sie mir btite nach, dass ich von einer Beantwortung Ihrer Frage Abstand nehme.

Beste Grüße

Uwe Schulz

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