Versehentliche Diskriminierung von E-Mobilisten bei einseitiger Entlastungen durch Verbrennerhilfe?
Sehr geehrter Herr Feiler,warum werden E-Mobilisten bei aktuellen Entlastungen systematisch benachteiligt? Während Verbrenner-Fahrer von gesenkten Kraftstoffsteuern profitieren, bleibt Ladestrom maximal mit Steuern und Netzentgelten belastet.Dank Leasingmodellen liegen die Raten für E-Autos auf Verbrenner-Niveau; viele hätten umsteigen können. Wer bewusst fossile Antriebe weiternutzt, wird nun belohnt, Ladestrom ist noch immer ungeregelt. Verweisen Sie bitte nicht auf die Kfz-Steuerbefreiung oder alte Prämien: Diese Vorteile standen jedem beim Kauf offen und rechtfertigen keine heutige Benachteiligung beim Energiepreis.
Fragen: Warum entlastet der Staat E-Fahrer nicht analog durch Verzicht auf Stromsteuer oder Netzentgelte bzw, Preisgrenzen beim Ladestrom?
Welches Signal sendet es, Vorreiter schlechter zu stellen als jene, die trotz machbarer Finanzierung beim Verbrenner blieben?Planen Sie Initiativen für faire Ladestrompreise?
Danke für Ihre Zeit. Mit freundlichen Grüßen Tobias T.
Sehr geehrter Herr T.,
der Ausgangspunkt der aktuellen Maßnahmen ist die Lage im Nahen Osten. Diese Entwicklung war so nicht absehbar. Die daraus resultierenden Preissprünge bei Kraftstoffen treffen viele Menschen unmittelbar. Die Entlastungen zielen deshalb nicht darauf ab, eine bestimmte Antriebstechnologie zu bevorzugen, sondern darauf, Mobilität kurzfristig bezahlbar zu halten und den Alltag der Bürger abzusichern.
Selbstverständlich wird auch die Elektromobilität gefördert: Konkret hat der Koalitionsausschuss im Oktober und November 2025 ein neues Förderprogramm für Elektrofahrzeuge auf den Weg gebracht. Gefördert werden Kauf und Leasing von Neufahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Dazu zählen batterieelektrische Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Range Extender sowie Plug-In Hybride, sofern sie definierte klimapolitische Anforderungen erfüllen. Auch Brennstoffzellenfahrzeuge werden einbezogen.
Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 80.000 Euro, bei Familien mit Kindern entsprechend höher. Ziel ist es, den Umstieg für breite Bevölkerungsschichten realistisch finanzierbar zu machen. Die Antragstellung ist seit Mai 2026 möglich, eine rückwirkende Förderung wurde vorgesehen.
Parallel dazu sind die Energiekosten bereits gesenkt worden. Zum 1. Januar 2026 wurden die Übertragungsnetzentgelte durch einen Bundeszuschuss reduziert, was sich direkt auf den Strompreis auswirkt. Auch die Abschaffung der Gasspeicherumlage trägt dazu bei, Energie insgesamt günstiger zu machen. Davon profitieren alle, die Strom nutzen, also auch E-Mobilisten.
Gute Fahrt!
Mit Freundlichen Grüßen
Uwe Feiler MdB
Parlamentarischer Staatssekretär a.D.

