Ursula Groden-Kranich MdB
Ursula Groden-Kranich
CDU
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Frage von Daniel H. •

Frage an Ursula Groden-Kranich von Daniel H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Groden-Kranich,

wie ich auf aubgeordnetenwatch.de lesen konnte sprechen Sie sich gegen eine Aufhebung des Adoptionsverbots für eingetragene Lebenspartnerschaften aus. Leider haben Sie keinerlei Begründung gegeben.

Daher die folgenden Fragen:

1) Mit welcher Begründung lehnen Sie dies ab?

2) Eine suzessive Adoption von Kindern durch eingetragene Lebenspartnerschaften ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht möglich. In wie fern betrachten Sie es als besser für das Kindeswohl, dass ein Kind nicht direkt von zwei Personen in einer Lebenspartnerschaft adoptiert werden kann, sondern nur schrittweise erst von einer, dann von der anderen Person.

3) Da eine Adoption durch eine Einzelperson ja schon immer möglich war: In wie fern halten Sie es für besser für das Kindeswohl, wenn es zwar in einer Lebensgemeinschaft aufwächst, rechtlich jedoch (zumindes zunächst) nur durch eine Person abgesichert ist?

4) Wieso gilt bei der CDU, dass sich die Befürworter gleicher Rechte dem Fraktionszwang unterwerfen müssen, während Gegner der Gleichstellung jedoch problemlos die Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils gegen die Fraktion ablehnen dürfen?

Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Hanke

Ursula Groden-Kranich MdB
Antwort von
CDU

Guten Tag Herr Hanke,

Vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich bin sehr viel unterwegs und beantworte alle Fragen selbst.

1. Für mich persönlich ist die Ehe die Verbindung von Frau und Mann. Dabei bin ich durchaus bereit, den Begriff Familie weiter zu fassen, da Familie auch bedeutet, Verantwortung füreinander und für Dritte zu übernehmen. Ich bin mir auch bewußt, dass Menschen, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, diese Verantwortung füreinander tragen und bereit sind, diese auch für Dritte zu übernehmen. Für ein Kind, und das erlebe ich auch gerade in der Diskussion um Erzieher und Grundschullehrer, ist die Auseinandersetzung in der Art der Erziehung mit beiden Geschlechtern wünschenswert. Daher meine Antwort.

2. die sukzessive Adoption ergibt sich aus dem Lebensweg des Kindes, das immer im Mittelpunkt der Entscheidung stehen soll.

3. Ich halte dies nicht für besser, es ist aber die Rechtslage, die ich nicht in Frage stelle.

4. diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, da ich noch nicht Mitglied der Bundestagsfraktion bin.

Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Gedanken nachvollziehen können. der Weg, Entscheidungen zu treffen, ist auch immer vielschichtiger als ein einfaches ja oder nein, insbesondere bei so emotionalen Fragen. In der Diskussion mit Homosexuellen Paaren finde ich es wichtig, auch gegensätzliche Positionen zu haben, die des anderen anerbotest zu respektieren. Zum Thema Adoption selbst gibt es noch insgesamt viel Diskussionsbedarf.

Es grüßt Sie
Ihre

Ursula Groden-Kranich

Am 23.08.2013 um 14:01 schrieb "abgeordnetenwatch.de" :

> Sehr geehrte Frau Groden-Kranich,
>
> Daniel Hanke aus Mainz hat als Besucher/in der Seite
> www.abgeordnetenwatch.de (Bundestagswahl) bzgl. des Themas "Familie" eine
> Frage an Sie.
>
> Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem
> eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale Mail
> beantworten würden).
> ---------------------------------
>
> Sehr geehrte Frau Groden-Kranich,
>
> wie ich auf aubgeordnetenwatch.de lesen konnte sprechen Sie sich gegen
> eine Aufhebung des Adoptionsverbots für eingetragene Lebenspartnerschaften
> aus. Leider haben Sie keinerlei Begründung gegeben.
>
> Daher die folgenden Fragen:
>
> 1) Mit welcher Begründung lehnen Sie dies ab?
>
> 2) Eine suzessive Adoption von Kindern durch eingetragene
> Lebenspartnerschaften ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht
> möglich. In wie fern betrachten Sie es als besser für das Kindeswohl,
> dass ein Kind nicht direkt von zwei Personen in einer Lebenspartnerschaft
> adoptiert werden kann, sondern nur schrittweise erst von einer, dann von
> der anderen Person.
>
> 3) Da eine Adoption durch eine Einzelperson ja schon immer möglich war:
> In wie fern halten Sie es für besser für das Kindeswohl, wenn es zwar in
> einer Lebensgemeinschaft aufwächst, rechtlich jedoch (zumindes zunächst)
> nur durch eine Person abgesichert ist?
>
> 4) Wieso gilt bei der CDU, dass sich die Befürworter gleicher Rechte dem
> Fraktionszwang unterwerfen müssen, während Gegner der Gleichstellung
> jedoch problemlos die Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils gegen die
> Fraktion ablehnen dürfen?
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> Daniel Hanke
>
> ---------------------------------
> Um die Frage direkt einzusehen, können Sie auch diesem Link folgen:
> http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-1031-70733--f394360.html#q394360
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> www.abgeordnetenwatch.de
> (i.A. von Daniel Hanke)
>
> Ich erkläre mich durch Beantwortung dieser e-Mail mit der
> Veröffentlichung meiner Antwort auf www.abgeordnetenwatch.de und mit der
> dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
>
> Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse beim Beantworten
> dieser e-Mail gespeichert, aber nicht veröffentlicht.
>

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Guten Tag Herr Hanke,

Vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie die späte Antwort. Ich bin sehr viel unterwegs und beantworte alle Fragen selbst.


1. Für mich persönlich ist die Ehe die Verbindung von Frau und Mann. Dabei bin ich durchaus bereit, den Begriff Familie weiter zu fassen, da Familie auch bedeutet, Verantwortung füreinander und für Dritte zu übernehmen. Ich bin mir auch bewußt, dass Menschen, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, diese Verantwortung füreinander tragen und bereit sind, diese auch für Dritte zu übernehmen. Für ein Kind, und das erlebe ich auch gerade in der Diskussion um Erzieher und Grundschullehrer, ist die Auseinandersetzung in der Art der Erziehung mit beiden Geschlechtern wünschenswert. Daher meine Antwort.


2. die sukzessive Adoption ergibt sich aus dem Lebensweg des Kindes, das immer im Mittelpunkt der Entscheidung stehen soll.


3. Ich halte dies nicht für besser, es ist aber die Rechtslage, die ich nicht in Frage stelle.

4. diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, da ich noch nicht Mitglied der Bundestagsfraktion bin.


Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Gedanken nachvollziehen können. der Weg, Entscheidungen zu treffen, ist auch immer vielschichtiger als ein einfaches ja oder nein, insbesondere bei so emotionalen Fragen. In der Diskussion mit Homosexuellen Paaren finde ich es wichtig, auch gegensätzliche Positionen zu haben, die des anderen anerbotest zu respektieren. Zum Thema Adoption selbst gibt es noch insgesamt viel Diskussionsbedarf.


Es grüßt Sie
Ihre

Ursula Groden-Kranich

Am 23.08.2013 um 14:01 schrieb "abgeordnetenwatch.de" <antwort@abgeordnetenwatch.de>:


> Sehr geehrte Frau Groden-Kranich,
>
> Daniel Hanke aus Mainz hat als Besucher/in der Seite
> www.abgeordnetenwatch.de (Bundestagswahl) bzgl. des Themas "Familie" eine

> Frage an Sie.
>
> Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem
> eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale Mail

> beantworten würden).
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>
> Sehr geehrte Frau Groden-Kranich,
>
> wie ich auf aubgeordnetenwatch.de lesen konnte sprechen Sie sich gegen

> eine Aufhebung des Adoptionsverbots für eingetragene Lebenspartnerschaften
> aus. Leider haben Sie keinerlei Begründung gegeben.

>
> Daher die folgenden Fragen:
>
> 1) Mit welcher Begründung lehnen Sie dies ab?
>
> 2) Eine suzessive Adoption von Kindern durch eingetragene

> Lebenspartnerschaften ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht
> möglich. In wie fern betrachten Sie es als besser für das Kindeswohl,

> dass ein Kind nicht direkt von zwei Personen in einer Lebenspartnerschaft
> adoptiert werden kann, sondern nur schrittweise erst von einer, dann von

> der anderen Person.
>
> 3) Da eine Adoption durch eine Einzelperson ja schon immer möglich war:
> In wie fern halten Sie es für besser für das Kindeswohl, wenn es zwar in

> einer Lebensgemeinschaft aufwächst, rechtlich jedoch (zumindes zunächst)
> nur durch eine Person abgesichert ist?
>
> 4) Wieso gilt bei der CDU, dass sich die Befürworter gleicher Rechte dem

> Fraktionszwang unterwerfen müssen, während Gegner der Gleichstellung
> jedoch problemlos die Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils gegen die

> Fraktion ablehnen dürfen?
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> Daniel Hanke
>
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> Um die Frage direkt einzusehen, können Sie auch diesem Link folgen:

> http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-1031-70733--f394360.html#q394360
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> www.abgeordnetenwatch.de

> (i.A. von Daniel Hanke)
>
> Ich erkläre mich durch Beantwortung dieser e-Mail mit der
> Veröffentlichung meiner Antwort auf www.abgeordnetenwatch.de und mit der

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