Das Sorgerecht steht beiden Eltern gemeinsam zu, es sei denn, das Kindeswohl erfordert eine abweichende Entscheidung. Das Umgangsrecht garantiert demjenigen Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, das Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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