Ulrike Harzer
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FDP
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Frage von Karsten G. •

Was beabsichtigen sie gegen häuslicher Gewalt zu unternehmen wobei Männer die betroffenen sind und wie werden die jeweiligen Ämter bei der Ausübung und Einhaltung in diesen Fällen kontrolliert?

Sehr geehrte Frau Harzer, als Betroffener machte ich viele ungute Erfahrungen.
Ich suchte nach Anzeige wegen Gewalt bei der Polizei ,gegen meiner Frau, bei verschiedenen Stellen Hilfe. Das Ergebnis war für mich verheerend.
Das Jugendamt stellte sich auf die Seite der Mutter, obwohl Gewalt gegen meine Kinder und vor allem gegen mich vorlag. Im Zuge der vergangenen fast drei Jahre wurde dadurch eines unserer Kinder von ihr massiv beeinflusst und zum Hass gegen uns erzogen. Es gab keine Auskunft und ein Umgang wurde mir von der Mutter verwehrt. So, dass das Familiengericht jetzt letztendlich meine Möglichkeit eines normalen Umganges mit meiner Tochter beschnitt, obwohl die Beeinflussung des Kindes seitens der Mutter sichtbar ist. Meine andere Tochter studiert, lebt bei mir. Sie wird hingegen von ihrer Mutter aber gehasst. Ein Sorgerechtsverfahren ist noch weiter anhängig und wird an das Oberlandesgericht gehen. Als Mann ist man hier leider rechtlich nicht gleichgestellt! Mfg G.

Ulrike Harzer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage und die Schilderung Ihrer persönlich schwierigen und belastenden Lage. Zum Thema Familienrecht, Sorgerecht und häusliche Gewalt haben wir als Koalition uns auf Reformen geeinigt. Diese sollten auch in Ihrem Interesse sein und werden die aktuell unbefriedigende Lage verändern. Im Koalitionsvertrag haben wir daher folgende Ziele festgelegt:

"Wir werden die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden.

Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir werden den Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben. Das Namensrecht liberalisieren wir, z. B. durch Einführung echter Doppelnamen.

Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken. Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken sowie einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.

Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Widerspricht die Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Das Kindeswohl ist dabei besonders zu berücksichtigen. Wir werden die Modernisierung im Kindschafts- und Unterhaltsrecht mit Studien begleiten."

Besonders die zwingende Berücksichtigung von häuslicher Gewalt im Umgangsverfahren und die Regeln zum Sorgerecht für Väter sollte eine Verbesserung der Rechtslage ermöglichen. Die Ämter werden in ihrer Tätigkeit durch die Gerichte kontrolliert. Sollte es hier zu einem in Ihren Augen unangemessenen Urteil gekommen sein, steht Ihnen der weitere Rechtsweg offen. Um mögliche Fehler in der Praxis zu verbessern beabsichtigen wir den oben erwähnten Fortbildungsanspruch für Familienrichter und die wissenschaftliche Begleitung der Modernisierung mit Studien.

Ich wünsche Ihnen für Ihren persönlichen Fall alles Gute.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Harzer

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