Die Linke im Bundestag wird weiterhin entschlossene Kritik üben und parlamentarische Möglichkeiten prüfen, wie einen Antrag nach Art. 23 Grundgesetz, um die Bundesregierung zur Ablehnung aufzufordern. Gleichzeitig fordern wir wirksame Alternativen zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt.
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